Transparenzregister Schweiz: Was Gründer:innen jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Okto­ber 2026 ist das Schweiz­er Trans­paren­zreg­is­ter in Betrieb. Für viele Gründer:innen bedeutet das eine neue admin­is­tra­tive Auf­gabe: AG, GmbH und weit­ere betrof­fene Unternehmen müssen melden, welche Per­so­n­en sie tat­säch­lich kon­trol­lieren. Was heisst das für dein Unternehmen? Wer muss sich ein­tra­gen, welche Fris­ten gel­ten und wie funk­tion­iert die kosten­lose Mel­dung? Wir geben dir einen Überblick.

Was ist das Transparenzregister?

Wer ste­ht tat­säch­lich hin­ter einem Unternehmen? Diese Frage soll das neue Trans­paren­zreg­is­ter beant­worten. Es erfasst die soge­nan­nten wirtschaftlich berechtigten Per­so­n­en – also die Men­schen, die ein Unternehmen let­ztlich kon­trol­lieren.

Geführt wird das zen­trale Reg­is­ter vom Bun­de­samt für Jus­tiz. Die Grund­lage bildet das Bun­des­ge­setz über die Trans­parenz juris­tis­ch­er Per­so­n­en und die Iden­ti­fika­tion der wirtschaftlich berechtigten Per­so­n­en, kurz TJPG.
Damit will der Bund ver­hin­dern, dass Unternehmensstruk­turen zur Ver­schleierung von Geld­wäscherei, Ter­ror­is­mus­fi­nanzierung oder zur Umge­hung von Sank­tio­nen genutzt wer­den. Behör­den sollen schneller erken­nen kön­nen, wer hin­ter ein­er Gesellschaft ste­ht.

Für dich als Gründer:in stellt sich vor allem eine prak­tis­che Frage: Ist dein Unternehmen betrof­fen und was musst du erledi­gen?

Welche Unternehmen müssen sich eintragen?

Für die meis­ten Star­tups und Jun­gun­ternehmen ist die Rechts­form entschei­dend. Eine GmbH oder AG ist grund­sät­zlich meldepflichtig. Das gilt auch für kleine Unternehmen und Gesellschaften mit nur ein­er Inhab­erin oder einem Inhab­er. Daneben bet­rifft die Meldepflicht:

  • Genossen­schaften
  • Kom­man­di­tak­tienge­sellschaften
  • Invest­ment­ge­sellschaften mit vari­ablem oder fes­tem Kap­i­tal, soge­nan­nte SICAV und SICAF
  • Kom­man­dit­ge­sellschaften für kollek­tive Kap­i­ta­lan­la­gen

Auch juris­tis­che Per­so­n­en aus­ländis­chen Rechts kön­nen betrof­fen sein: etwa mit ein­er im Han­del­sreg­is­ter einge­tra­ge­nen Schweiz­er Zweignieder­las­sung, tat­säch­lich­er Ver­wal­tung in der Schweiz oder Schweiz­er Grun­deigen­tum.

Einzelun­ternehmen, ein­fache Gesellschaften, Kollek­tivge­sellschaften und gewöhn­liche Kom­man­dit­ge­sellschaften unter­ste­hen der Meldepflicht nicht. Auch Schweiz­er Vere­ine und Stiftun­gen sind ausgenom­men.

Weit­ere Aus­nah­men gel­ten unter anderem für börsenkotierte Gesellschaften, bes­timmte von ihnen gehal­tene Tochterge­sellschaften, beauf­sichtigte Vor­sorgeein­rich­tun­gen und Gesellschaften, die zu min­destens 75 Prozent von Gemein­we­sen gehal­ten wer­den. Die genauen Voraus­set­zun­gen find­est du in den offiziellen Infor­ma­tio­nen des Bun­des.

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?

Wirtschaftlich berechtigt ist immer ein Men­sch. Eine Hold­ing oder eine andere Gesellschaft kann zwar Anteile hal­ten, ist aber selb­st keine wirtschaftlich berechtigte Per­son.

Entschei­dend ist, wer das Unternehmen let­ztlich kon­trol­liert. Dazu gehören Per­so­n­en, die direkt oder indi­rekt min­destens 25 Prozent des Kap­i­tals oder der Stimm­rechte hal­ten. Auch genau 25 Prozent zählen.

Ein ein­fach­es Beispiel: Zwei Gründer:innen besitzen je die Hälfte ein­er GmbH. Bei­de sind wirtschaftlich berechtigt und müssen gemeldet wer­den.

Kon­trolle kann auch durch ver­tragliche Rechte entste­hen. Deshalb genügt es bei kom­plex­eren Struk­turen nicht, nur auf die Beteili­gung­sprozente zu schauen. Aktionärbindungsverträge, gemein­same Kon­trolle oder zwis­chengeschal­tete Gesellschaften kön­nen zusät­zliche Abklärun­gen erfordern. Die Kon­trol­lkette muss bis zu den natür­lichen Per­so­n­en ver­fol­gt wer­den.

Welche Fristen gelten?

Für Neu­grün­dun­gen ab dem 1. Okto­ber 2026 gilt grund­sät­zlich: Mel­dung inner­halb eines Monats nach dem Han­del­sreg­is­tere­in­trag. Für bere­its beste­hende Schweiz­er Gesellschaften gel­ten fol­gende Höch­st­fris­ten ab Inkraft­treten:

Achtung: Die erste Änderung des Han­del­sreg­is­tere­in­trags nach Inkraft­treten verkürzt die Über­gangs­frist: Die Erst­mel­dung ist dann inner­halb eines Monats nach dieser Änderung fäl­lig, spätestens zur jew­eili­gen Höch­st­frist. Für bere­its betrof­fene aus­ländis­che juris­tis­che Per­so­n­en beträgt die Über­gangs­frist sechs Monate.

Welche Angaben brauchst du?

Bere­ite für jede wirtschaftlich berechtigte Per­son die fol­gen­den Angaben vor:

  • Name und Vor­name
  • Geburts­da­tum
  • Staat­sange­hörigkeit beziehungsweise Staat­sange­hörigkeit­en
  • Wohn­sitzangaben
  • Art und Umfang der Kon­trolle über das Unternehmen

Zusät­zlich wer­den Angaben zur Per­son benötigt, welche die Mel­dung ein­re­icht.

Bei geeigneten GmbH und Ein­per­so­n­en-AG gibt es ein vere­in­facht­es Ver­fahren, das Han­del­sreg­is­ter­in­for­ma­tio­nen übern­immt. Dieses ste­ht nur offen, wenn sämtliche geset­zlichen Voraus­set­zun­gen erfüllt sind – beispiel­sweise bei ein­er GmbH mit auss­chliesslich natür­lichen Per­so­n­en als Gesellschafter:innen, deren wirtschaftlich Berechtigte genau den Gesellschafter:innen mit min­destens 25 Prozent Kap­i­tal entsprechen.

Prüfe Per­so­n­en­dat­en sorgfältig. Ver­tauschte Vor- und Nach­na­men oder ein falsches Geburts­da­tum kön­nen die Iden­tität­sprü­fung ver­hin­dern und eine kostenpflichtige Kor­rek­tu­rauf­forderung aus­lösen.

Wie funktioniert die Meldung?

Die Mel­dung erfol­gt aktuell über EasyGov.swiss, die Unternehmen­splat­tform des Bun­des. Dafür brauchst du einen per­sön­lichen Zugang und die Berech­ti­gung, für dein Unternehmen zu han­deln. So gehst du vor:

  1. Per­sön­lichen Zugang ein­richt­en:
    Reg­istriere dich bei Easy­Gov mit einem AGOV-Kon­to, dem Behör­den-Login der Schweiz.
  2. Unternehmen verbinden:
    Verknüpfe dein Benutzerkon­to mit der UID deines Unternehmens.
  3. Berech­ti­gung bestäti­gen:
    Durch­laufe den Voll­macht­sprozess. Dieser kann einige Tage dauern.
  4. Mel­dung ein­re­ichen:
    Nach der Freis­chal­tung kannst du die wirtschaftlich berechtigten Per­so­n­en melden.

Starte die Reg­istrierung deshalb frühzeit­ig. Wenn dein Unternehmen bere­its mit Easy­Gov ver­bun­den ist, prüfe zuerst die vorhan­de­nen Zugänge und Berech­ti­gun­gen.

Ein Meldeweg über das kan­tonale Han­del­sreg­is­ter­amt ist vorge­se­hen, aktuell aber noch nicht ver­füg­bar. Nach Angaben des Bun­des sollen die tech­nis­chen Anpas­sun­gen voraus­sichtlich im Ver­lauf des Jahres 2027 abgeschlossen wer­den. Warte deshalb für deine frist­gerechte Mel­dung nicht auf diesen Weg.

Was kostet der Eintrag?

Die Mel­dung über Easy­Gov ist kosten­los. Du brauchst dafür kein kostenpflichtiges Ange­bot eines pri­vat­en Anbi­eters.

Wenn du eine Treu­hand- oder Beratungs­fir­ma mit der Vor­bere­itung und Ein­re­ichung beauf­tragst, kön­nen für deren Dien­stleis­tung Kosten entste­hen. Diese sind von der kosten­losen Mel­dung beim Bund zu unter­schei­den.

Der Bund weist aus­drück­lich darauf hin: Wird für die Mel­dung ein Preis ver­langt, han­delt es sich um eine pri­vate Dien­stleis­tung und nicht um die offizielle kosten­lose Ein­re­ichung.

Können andere deine Daten einsehen?

Das Trans­paren­zreg­is­ter ist nicht öffentlich zugänglich. Kund:innen, Mitbewerber:innen oder andere Inter­essierte kön­nen die Angaben nicht frei durch­suchen. Zugriff erhal­ten geset­zlich berechtigte Behör­den, die Kon­troll­stelle sowie bes­timmte Finanz­in­ter­mediäre und Berater:innen zur Erfül­lung ihrer geset­zlichen Auf­gaben.

Was gilt nach der Erstmeldung?

Änderun­gen einge­tra­gen­er Tat­sachen müssen inner­halb eines Monats ab Ken­nt­nis gemeldet wer­den. Infor­ma­tio­nen und Belege sind zu doku­men­tieren und zehn Jahre nach dem Weg­fall der wirtschaftlichen Berech­ti­gung aufzube­wahren. Vorsät­zliche Ver­let­zun­gen der Melde- und Auskun­ft­spflicht­en kön­nen mit Bussen bis CHF 500’000 bestraft wer­den.

Für deinen Unternehmen­sall­t­ag heisst das: Nimm die Prü­fung des Trans­paren­zreg­is­ters in deine Abläufe auf. Beson­ders bei Finanzierungsrun­den, Anteil­süber­tra­gun­gen oder Änderun­gen von Kon­troll­recht­en soll­test du die Melde­dat­en über­prüfen.

Was solltest du jetzt konkret tun?

Mit diesen fünf Schrit­ten kannst du die Auf­gabe ange­hen:

  1. Meldepflicht klären:
    Prüfe deine Rechts­form und mögliche Aus­nah­men.
  2. Eigen­tumsver­hält­nisse prüfen:
    Stelle fest, welche Men­schen dein Unternehmen tat­säch­lich kon­trol­lieren.
  3. Dat­en vor­bere­it­en:
    Samm­le die Per­so­n­en­dat­en und die Unter­la­gen zur Beteili­gungs- und Kon­troll­struk­tur.
  4. Frist und Ver­ant­wor­tung fes­tle­gen:
    Bes­timme, wer sich um Vor­bere­itung, Ein­re­ichung und spätere Änderun­gen küm­mert.
  5. Zugang ein­richt­en und melden:
    Prüfe deine Easy­Gov-Berech­ti­gung und reiche die Mel­dung rechtzeit­ig ein.

Die offizielle Easy­Gov-Infor­ma­tion hält fest: Betrof­fene Unternehmen müssen Angaben zur Iden­tität und Über­prü­fung ihrer wirtschaftlich berechtigten Per­so­n­en ein­holen und aktuell hal­ten. Wenn du deine Beteili­gungsstruk­tur nicht ein­deutig einord­nen kannst, lohnt sich eine fach­liche Abklärung. Ger­ade bei mehreren Gesellschaften, Investor:innen oder beson­deren Kon­troll­recht­en kann der Aufwand vor allem in der Vor­bere­itung liegen.

Fazit: Jetzt prüfen und sauber organisieren

Das Trans­paren­zreg­is­ter bringt für viele Gründer:innen eine zusät­zliche Auf­gabe. Mit klaren Eigen­tumsver­hält­nis­sen, voll­ständi­gen Angaben und geregel­ten Ver­ant­wortlichkeit­en lässt sie sich gut in die Unternehmen­sad­min­is­tra­tion ein­bauen. Prüfe jet­zt, ob dein Unternehmen betrof­fen ist, welche Frist gilt und ob dein Easy­Gov-Zugang bere­it­ste­ht. Denke anschliessend bei Verän­derun­gen im Unternehmen auch an die Aktu­al­isierung der Mel­dung.

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