Seit dem 1. Oktober 2026 ist das Schweizer Transparenzregister in Betrieb. Für viele Gründer:innen bedeutet das eine neue administrative Aufgabe: AG, GmbH und weitere betroffene Unternehmen müssen melden, welche Personen sie tatsächlich kontrollieren. Was heisst das für dein Unternehmen? Wer muss sich eintragen, welche Fristen gelten und wie funktioniert die kostenlose Meldung? Wir geben dir einen Überblick.
Was ist das Transparenzregister?
Wer steht tatsächlich hinter einem Unternehmen? Diese Frage soll das neue Transparenzregister beantworten. Es erfasst die sogenannten wirtschaftlich berechtigten Personen – also die Menschen, die ein Unternehmen letztlich kontrollieren.
Geführt wird das zentrale Register vom Bundesamt für Justiz. Die Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, kurz TJPG.
Damit will der Bund verhindern, dass Unternehmensstrukturen zur Verschleierung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder zur Umgehung von Sanktionen genutzt werden. Behörden sollen schneller erkennen können, wer hinter einer Gesellschaft steht.
Für dich als Gründer:in stellt sich vor allem eine praktische Frage: Ist dein Unternehmen betroffen und was musst du erledigen?
Welche Unternehmen müssen sich eintragen?
Für die meisten Startups und Jungunternehmen ist die Rechtsform entscheidend. Eine GmbH oder AG ist grundsätzlich meldepflichtig. Das gilt auch für kleine Unternehmen und Gesellschaften mit nur einer Inhaberin oder einem Inhaber. Daneben betrifft die Meldepflicht:
- Genossenschaften
- Kommanditaktiengesellschaften
- Investmentgesellschaften mit variablem oder festem Kapital, sogenannte SICAV und SICAF
- Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
Auch juristische Personen ausländischen Rechts können betroffen sein: etwa mit einer im Handelsregister eingetragenen Schweizer Zweigniederlassung, tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz oder Schweizer Grundeigentum.
Einzelunternehmen, einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften und gewöhnliche Kommanditgesellschaften unterstehen der Meldepflicht nicht. Auch Schweizer Vereine und Stiftungen sind ausgenommen.
Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für börsenkotierte Gesellschaften, bestimmte von ihnen gehaltene Tochtergesellschaften, beaufsichtigte Vorsorgeeinrichtungen und Gesellschaften, die zu mindestens 75 Prozent von Gemeinwesen gehalten werden. Die genauen Voraussetzungen findest du in den offiziellen Informationen des Bundes.
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?
Wirtschaftlich berechtigt ist immer ein Mensch. Eine Holding oder eine andere Gesellschaft kann zwar Anteile halten, ist aber selbst keine wirtschaftlich berechtigte Person.
Entscheidend ist, wer das Unternehmen letztlich kontrolliert. Dazu gehören Personen, die direkt oder indirekt mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte halten. Auch genau 25 Prozent zählen.
Ein einfaches Beispiel: Zwei Gründer:innen besitzen je die Hälfte einer GmbH. Beide sind wirtschaftlich berechtigt und müssen gemeldet werden.
Kontrolle kann auch durch vertragliche Rechte entstehen. Deshalb genügt es bei komplexeren Strukturen nicht, nur auf die Beteiligungsprozente zu schauen. Aktionärbindungsverträge, gemeinsame Kontrolle oder zwischengeschaltete Gesellschaften können zusätzliche Abklärungen erfordern. Die Kontrollkette muss bis zu den natürlichen Personen verfolgt werden.
Welche Fristen gelten?
Für Neugründungen ab dem 1. Oktober 2026 gilt grundsätzlich: Meldung innerhalb eines Monats nach dem Handelsregistereintrag. Für bereits bestehende Schweizer Gesellschaften gelten folgende Höchstfristen ab Inkrafttreten:
| Situation | Frist |
|---|---|
| Alle wirtschaftlich Berechtigten stehen als Gesellschafter:innen oder Organ im Handelsregister | Zwei Jahre |
| Übrige AG mit ordentlicher Revisionspflicht | Drei Monate |
| Andere Gesellschaften mit ordentlicher Revisionspflicht | Vier Monate |
| Übrige AG ohne ordentliche Revisionspflicht | Fünf Monate |
| Weitere Gesellschaften und juristische Personen gemäss Art. 51 Abs. 3 Bst. d TJPG | Sechs Monate |
Achtung: Die erste Änderung des Handelsregistereintrags nach Inkrafttreten verkürzt die Übergangsfrist: Die Erstmeldung ist dann innerhalb eines Monats nach dieser Änderung fällig, spätestens zur jeweiligen Höchstfrist. Für bereits betroffene ausländische juristische Personen beträgt die Übergangsfrist sechs Monate.
Welche Angaben brauchst du?
Bereite für jede wirtschaftlich berechtigte Person die folgenden Angaben vor:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit beziehungsweise Staatsangehörigkeiten
- Wohnsitzangaben
- Art und Umfang der Kontrolle über das Unternehmen
Zusätzlich werden Angaben zur Person benötigt, welche die Meldung einreicht.
Bei geeigneten GmbH und Einpersonen-AG gibt es ein vereinfachtes Verfahren, das Handelsregisterinformationen übernimmt. Dieses steht nur offen, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – beispielsweise bei einer GmbH mit ausschliesslich natürlichen Personen als Gesellschafter:innen, deren wirtschaftlich Berechtigte genau den Gesellschafter:innen mit mindestens 25 Prozent Kapital entsprechen.
Prüfe Personendaten sorgfältig. Vertauschte Vor- und Nachnamen oder ein falsches Geburtsdatum können die Identitätsprüfung verhindern und eine kostenpflichtige Korrekturaufforderung auslösen.
Wie funktioniert die Meldung?
Die Meldung erfolgt aktuell über EasyGov.swiss, die Unternehmensplattform des Bundes. Dafür brauchst du einen persönlichen Zugang und die Berechtigung, für dein Unternehmen zu handeln. So gehst du vor:
- Persönlichen Zugang einrichten:
Registriere dich bei EasyGov mit einem AGOV-Konto, dem Behörden-Login der Schweiz. - Unternehmen verbinden:
Verknüpfe dein Benutzerkonto mit der UID deines Unternehmens. - Berechtigung bestätigen:
Durchlaufe den Vollmachtsprozess. Dieser kann einige Tage dauern. - Meldung einreichen:
Nach der Freischaltung kannst du die wirtschaftlich berechtigten Personen melden.
Starte die Registrierung deshalb frühzeitig. Wenn dein Unternehmen bereits mit EasyGov verbunden ist, prüfe zuerst die vorhandenen Zugänge und Berechtigungen.
Ein Meldeweg über das kantonale Handelsregisteramt ist vorgesehen, aktuell aber noch nicht verfügbar. Nach Angaben des Bundes sollen die technischen Anpassungen voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2027 abgeschlossen werden. Warte deshalb für deine fristgerechte Meldung nicht auf diesen Weg.
Was kostet der Eintrag?
Die Meldung über EasyGov ist kostenlos. Du brauchst dafür kein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters.
Wenn du eine Treuhand- oder Beratungsfirma mit der Vorbereitung und Einreichung beauftragst, können für deren Dienstleistung Kosten entstehen. Diese sind von der kostenlosen Meldung beim Bund zu unterscheiden.
Der Bund weist ausdrücklich darauf hin: Wird für die Meldung ein Preis verlangt, handelt es sich um eine private Dienstleistung und nicht um die offizielle kostenlose Einreichung.
Können andere deine Daten einsehen?
Das Transparenzregister ist nicht öffentlich zugänglich. Kund:innen, Mitbewerber:innen oder andere Interessierte können die Angaben nicht frei durchsuchen. Zugriff erhalten gesetzlich berechtigte Behörden, die Kontrollstelle sowie bestimmte Finanzintermediäre und Berater:innen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.
Was gilt nach der Erstmeldung?
Änderungen eingetragener Tatsachen müssen innerhalb eines Monats ab Kenntnis gemeldet werden. Informationen und Belege sind zu dokumentieren und zehn Jahre nach dem Wegfall der wirtschaftlichen Berechtigung aufzubewahren. Vorsätzliche Verletzungen der Melde- und Auskunftspflichten können mit Bussen bis CHF 500’000 bestraft werden.
Für deinen Unternehmensalltag heisst das: Nimm die Prüfung des Transparenzregisters in deine Abläufe auf. Besonders bei Finanzierungsrunden, Anteilsübertragungen oder Änderungen von Kontrollrechten solltest du die Meldedaten überprüfen.
Was solltest du jetzt konkret tun?
Mit diesen fünf Schritten kannst du die Aufgabe angehen:
- Meldepflicht klären:
Prüfe deine Rechtsform und mögliche Ausnahmen. - Eigentumsverhältnisse prüfen:
Stelle fest, welche Menschen dein Unternehmen tatsächlich kontrollieren. - Daten vorbereiten:
Sammle die Personendaten und die Unterlagen zur Beteiligungs- und Kontrollstruktur. - Frist und Verantwortung festlegen:
Bestimme, wer sich um Vorbereitung, Einreichung und spätere Änderungen kümmert. - Zugang einrichten und melden:
Prüfe deine EasyGov-Berechtigung und reiche die Meldung rechtzeitig ein.
Die offizielle EasyGov-Information hält fest: Betroffene Unternehmen müssen Angaben zur Identität und Überprüfung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen einholen und aktuell halten. Wenn du deine Beteiligungsstruktur nicht eindeutig einordnen kannst, lohnt sich eine fachliche Abklärung. Gerade bei mehreren Gesellschaften, Investor:innen oder besonderen Kontrollrechten kann der Aufwand vor allem in der Vorbereitung liegen.
Fazit: Jetzt prüfen und sauber organisieren
Das Transparenzregister bringt für viele Gründer:innen eine zusätzliche Aufgabe. Mit klaren Eigentumsverhältnissen, vollständigen Angaben und geregelten Verantwortlichkeiten lässt sie sich gut in die Unternehmensadministration einbauen. Prüfe jetzt, ob dein Unternehmen betroffen ist, welche Frist gilt und ob dein EasyGov-Zugang bereitsteht. Denke anschliessend bei Veränderungen im Unternehmen auch an die Aktualisierung der Meldung.
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