Klare Antworten auf rechtliche Fragen

Rechtliche Unsicher­heit­en kön­nen deinem Busi­ness schnell Steine in den Weg leg­en. Hast du Pain Points in den Bere­ichen Ver­tragswe­sen, Arbeit­srecht oder anderen Recht­s­the­men? Dann nutze die Chance und kläre deine Fra­gen in einem per­sön­lichen Gespräch.

Während 45 Minuten erhältst du eine fundierte Ein­schätzung zu deinem Anliegen – direkt von einem erfahre­nen Anwalt.

Was du erhältst:

Notiere im Vor­feld dein Anliegen, damit sich Kathrin oder Nico­las bestens vor­bere­it­en kann.

45 Minuten

CHF 75.–

(ein­ma­liger Spezial­tarif)

Wichtig

Abmel­dung bis 48h davor kosten­los, danach Unkosten­beitrag von CHF 75.–

Beste­ht danach weit­er­hin Bedarf, so wird ein Man­dat zum Nor­mal­tarif eröffnet. Ver­lange eine Offerte.

Nicolas Mohr

Nico­las Mohr ist seit 2013 als Recht­san­walt zuge­lassen. Er ist schw­ergewichtig im Pri­va­trecht bera­tend und prozessierend tätig, ins­beson­dere in den Bere­ichen Ver­trags- und Arbeit­srecht sowie Erb- und Fam­i­lien­recht. Auf­grund mehrjähriger Erfahrung als Recht­skon­sulent eines mit­tel­grossen Unternehmens kann er bestens auf die Bedürfnisse von KMU einge­hen. Er beurkun­det als öffentliche Urkundsper­son Ehe- und Erb­verträge sowie Doku­mente im Gesellschaft­srecht.

Kathrin Moosmann

Kathrin Moos­mann ist seit 2014 als Recht­san­wältin zuge­lassen. Sie ist Part­ner­in bei Muri Part­ner Recht­san­wälte AG und tätig als öffentliche Urkundsper­son. Ihr Schw­er­punkt liegt vor allem im Arbeits‑, Miet- und Daten­schutzrecht. Ergänzend ver­fügt sie über Erfahrung in Vertrags‑, Erb‑, Straf- und Notari­at­srecht — sowohl schweiz­erisches als auch deutsches Recht. Durch ihre umfassende, inter­na­tionale Aus­bil­dung und langjährige Tätigkeit in unter­schiedlichen Kan­zleien bringt sie ein tiefes Ver­ständ­nis für die Bedürfnisse von Pri­vat­per­so­n­en und Unternehmen mit.

Wer kann das Angebot nutzen?

Unser Ange­bot richtet sich an Grün­derin­nen und Unternehmer mit Bezug zum Thur­gau und/oder deren Fir­men­sitz sich im Kan­ton Thur­gau befind­et. Die Grün­dung darf höch­stens fünf Jahre her sein. Auch Per­so­n­en, die noch nicht gegrün­de­tet haben, sind her­zlich Willkom­men.

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