Klare Antworten auf rechtliche Fragen
Rechtliche Unsicherheiten können deinem Business schnell Steine in den Weg legen. Hast du Pain Points in den Bereichen Vertragswesen, Arbeitsrecht oder anderen Rechtsthemen? Dann nutze die Chance und kläre deine Fragen in einem persönlichen Gespräch.
Während 45 Minuten erhältst du eine fundierte Einschätzung zu deinem Anliegen – direkt von einem erfahrenen Anwalt.
Was du erhältst:
- Rechtliche Einordnung
- Handlungsempfehlungen
- Sicherheit
- Bei Bedarf: Handouts und Dokumente
Notiere im Vorfeld dein Anliegen, damit sich Kathrin oder Nicolas bestens vorbereiten kann.
45 Minuten
CHF 75.–
(einmaliger Spezialtarif)
Wichtig
Abmeldung bis 48h davor kostenlos, danach Unkostenbeitrag von CHF 75.–
Besteht danach weiterhin Bedarf, so wird ein Mandat zum Normaltarif eröffnet. Verlange eine Offerte.
Nicolas Mohr
Nicolas Mohr ist seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist schwergewichtig im Privatrecht beratend und prozessierend tätig, insbesondere in den Bereichen Vertrags- und Arbeitsrecht sowie Erb- und Familienrecht. Aufgrund mehrjähriger Erfahrung als Rechtskonsulent eines mittelgrossen Unternehmens kann er bestens auf die Bedürfnisse von KMU eingehen. Er beurkundet als öffentliche Urkundsperson Ehe- und Erbverträge sowie Dokumente im Gesellschaftsrecht.

Kathrin Moosmann
Kathrin Moosmann ist seit 2014 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist Partnerin bei Muri Partner Rechtsanwälte AG und tätig als öffentliche Urkundsperson. Ihr Schwerpunkt liegt vor allem im Arbeits‑, Miet- und Datenschutzrecht. Ergänzend verfügt sie über Erfahrung in Vertrags‑, Erb‑, Straf- und Notariatsrecht — sowohl schweizerisches als auch deutsches Recht. Durch ihre umfassende, internationale Ausbildung und langjährige Tätigkeit in unterschiedlichen Kanzleien bringt sie ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse von Privatpersonen und Unternehmen mit.
Wer kann das Angebot nutzen?
Unser Angebot richtet sich an Gründerinnen und Unternehmer mit Bezug zum Thurgau und/oder deren Firmensitz sich im Kanton Thurgau befindet. Die Gründung darf höchstens fünf Jahre her sein. Auch Personen, die noch nicht gegründetet haben, sind herzlich Willkommen.
