Fünf Entscheidungshilfen für die richtige Rechtsform deines Startups

In der Beratung mit Grün­dern kommt immer wieder die Frage auf: «Welche Rechts­form soll mein Start­up haben?» Oft kommt diese Frage aber nicht von den Grün­dern selb­st, son­dern von mir. Nicht sel­ten höre ich «Wir schauen dann mal». Das ist meist keine tragfähige Strate­gie. Deshalb stelle ich euch hier fünf Tipps zusam­men, damit Ihr eine kleine Entschei­dung­shil­fe an die Hand bekommt, um möglichst die richtige Rechts­form für euer Unternehmen zu find­en.

Welche Rechtsform passt zu unserem Vorhaben?

Hierzu wäre zunächst ein­mal gut zu wis­sen, welche Rechts­for­men es grund­sät­zlich gibt. Die Häu­fig­sten für Star­tups inter­es­san­ten For­men sind die Einzelfir­ma, die Kollek­tivge­sellschaft, die Gesellschaft mit beschränk­ter Haf­tung (GmbH) und die Aktienge­sellschaft (AG). Je nach­dem wird nach Wahl die Haf­tung, die Besteuerung oder auch die Zusam­me­nar­beit im Grün­derteam stark geprägt oder bee­in­flusst.

Die Einzelfir­ma und die Kollek­tivge­sellschaft sind jew­eils an bes­timmte Per­so­n­en gebun­den. Wenn diese Per­so­n­en auss­chei­den oder sich ändern, dann erlis­cht die Gesellschaft. Wenn noch nicht abse­hbar ist, ob und wie viele Per­so­n­en sich weit­er am Start­up beteili­gen sollen, dann bieten sich die Kap­i­talge­sellschaft GmbH oder AG an. Hier kön­nen Anteile viel ein­fach­er über­tra­gen wer­den, was z. B. bei Inve­storen sehr wichtig ist.

Wie hoch ist das unternehmerische Risiko – und wer genau haftet?

Die Haf­tungs­frage ist meist zen­tral und wird nahezu immer gestellt und scheint vie­len nicht ganz klar zu sein.

  • Bei ein­er Einzelfir­ma oder auch Kollek­tivge­sellschaft haften die Gesellschafter unbeschränkt und per­sön­lich mit ihrem ganzen (Privat-)Vermögen.
  • Bei der GmbH oder AG hinge­gen haftet grund­sät­zlich nur das Gesellschaftsver­mö­gen. Euer (Privat-)Vermögen bleibt geschützt, sofern Ihr nicht beson­ders erhe­bliche Pflichtver­let­zun­gen bege­ht.

Je höher das Geschäft­srisiko, desto wichtiger ist meist eine Haf­tungs­beschränkung. Vieles kann zusät­zlich auch noch über Ver­sicherungslö­sun­gen abgedeckt wer­den. Je gröss­er die Haf­tungsrisiken, desto mehr bietet sich eine haf­tungs­beschränk­te Rechts­form wie die GmbH und die AG an.

Wie viel Kapital steht zur Verfügung bzw. was kostet die Gründung?

Die Kasse ist bei den meis­ten Grün­dern eher ger­ing gefüllt, weshalb sich oft die Frage stellt, wie viel Kap­i­tal benötige man für die jew­eilige Rechts­form und auch für die Grün­dung selb­st:

Einzelfir­maKollek­tivge­sellschaftGmbHAG
Kein Min­destkap­i­tal notwendig.Kein Min­destkap­i­tal notwendig.CHF 20’000 Stammkap­i­talCHF 100’000 Aktienkap­i­tal (min­destens CHF 50’000 müssen ein­bezahlt wer­den)
Kein for­maler Grün­dungsakt.Kein for­maler Grün­dungsakt.For­maler Grün­dungsakt bei ein­er öffentlichen Urkundsper­son (z.B. im Kan­ton TG auch Anwälte).For­maler Grün­dungsakt bei ein­er öffentlichen Urkundsper­son (z.B. im Kan­ton TG auch Anwälte).
Ein­tra­gung ins Han­del­sreg­is­ter meist nicht notwendig (erst ab einem Jahre­sum­satz von CHF 100’000 und wenn es sich um ein nach kaufmän­nis­ch­er Art geführtes Gewerbe han­delt).Ein­tra­gung ins Han­del­sreg­is­ter in der Regel notwendig.Ein­tra­gung ins Han­del­sreg­is­ter notwendig.Ein­tra­gung ins Han­del­sreg­is­ter notwendig.

Als Net­zw­erk­part­ner bieten wir Stan­dard­grün­dun­gen von GmbHs und AGs für CHF 800 zzgl. Gebühren des Han­del­sreg­is­ter­amtes, die in jedem Fall anfall­en, an. Je nach­dem entschei­den sich die meis­ten Grün­der entwed­er zunächst eine Einzelfir­ma oder eine GmbH zu grün­den.

Wie viel Transparenz ist gewünscht?

Rechts­for­men unter­schei­den sich auch hin­sichtlich Pub­liz­ität und Offen­le­gung:

  • Bei der GmbH sind die Gesellschafter im Han­del­sreg­is­ter öffentlich ersichtlich.
  • Bei der AG sind die Aktionäre grund­sät­zlich nicht öffentlich ein­se­hbar.
  • Bei der Einzelfir­ma oder der Kollek­tivge­sellschaft ist die Inhab­erin oder der Inhab­er naturgemäss bekan­nt und muss bere­its im Namen der Unternehmung erken­ntlich sein.

Was wird in der Regel gemacht bzw. empfohlen?

Wenn man die Fälle aus der Prax­is ein wenig sam­melt, ergeben sich meist die fol­gen­den Aus­gangsla­gen und die dazu passenden typ­is­chen Wahlen der Rechts­form.

Aus­gangslageTyp­is­che Wahl
Einzelper­son und geringes RisikoEinzelfir­ma
Zwei oder mehr Per­so­n­en ohne Kap­i­tal­struk­tur, aber Abhängigkeit von der jew­eili­gen Man­pow­er.Kollek­tivge­sellschaft
Kleines Team und mit­tlerer Kap­i­talbe­darfGmbH
Wach­s­tum­sori­en­tiertes Unternehmen mit Kap­i­talbe­darfAG

Jede Unternehmung ist anders und hat ihre Beson­der­heit­en. Die soeben erfol­gte Über­sicht erset­zt daher keine indi­vidu­elle Beratung.

Zusammenfassung

Die Wahl der Rechts­form sollte nicht neben­bei erfol­gen. Sie wirkt sich langfristig auf Haf­tung, Finanzierung, Steuer­be­las­tung und Unternehmensführung aus. Umwand­lun­gen sind später zwar möglich, aber oft­mals kom­pliziert und damit auch wieder mit Aufwand und Kosten ver­bun­den. Wichtig ist auch, dass Ihr euch im Zusam­men­hang mit der Grün­dung berat­en lasst. Zum einen juris­tisch- z. B. bei einem Erst­ge­spräch in unser­er Kan­zlei (Kosten­punkt CHF 75); zum anderen im Hin­blick auf steuer­liche Opti­mierun­gen sowie auch bei Ver­sicherun­gen, welche Risiken hier abgefed­ert wer­den kön­nen.

Ich wün­sche Euch allen viel Erfolg und guten Durch­hal­tewil­len bei der Grün­dung und freue mich bei Fra­gen von euch zu hören.

Gastbeitrag durch:

mag. jur. Kathrin Moos­mann, Recht­san­wältin und Part­ner­in
Muri Part­ner Recht­san­wälte AG
San­gen­strasse 3
8570 Wein­felden
T +41 71 622 00 22
kathrin.moosmann@muri-anwaelte.ch
www.muri-anwaelte.ch